Ab 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Act. Unternehmen müssen unter anderem bestimmte KI-Interaktionen und synthetische Inhalte kenntlich machen. Die verschobenen Hochrisiko-Pflichten starten dagegen erst später. Entscheidend ist deshalb nicht nur, welches Werkzeug du nutzt, sondern welche Rolle dein Unternehmen dabei übernimmt.
Was am 2. August 2026 tatsächlich startet
Der EU AI Act gilt nicht an einem einzigen Stichtag vollständig. Die Regeln treten gestaffelt in Kraft. Seit Februar 2025 gelten bereits Verbote bestimmter KI-Praktiken und Vorgaben zur KI-Kompetenz. Seit August 2025 greifen Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.
Am 2. August 2026 kommen nun vor allem die Transparenzpflichten aus Artikel 50 hinzu. Die EU-Kommission hat dafür am 20. Juli 2026 eigene Leitlinien veröffentlicht. Sie richten sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und sollen die Kennzeichnung in der Praxis vereinheitlichen.
Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI wurden dagegen verschoben. Für Systeme aus Anhang III, etwa in bestimmten Bereichen von Beschäftigung oder Kreditwürdigkeitsprüfung, nennt die geänderte Verordnung den 2. Dezember 2027. Bei Hochrisiko-KI als Sicherheitsbestandteil regulierter Produkte gilt der 2. August 2028.
Welche Hinweise Unternehmen jetzt brauchen
Die Pflicht hängt vom Einsatz ab. Eine pauschale Kennzeichnung jedes Textes, den ein KI-Werkzeug berührt hat, verlangt Artikel 50 nicht. Relevant sind insbesondere diese Fälle:
- Direkte Interaktion: Menschen sollen erkennen, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Bei einem Kundenchatbot gehört der Hinweis deshalb an den Beginn der Unterhaltung, sofern die KI-Natur nicht ohnehin offensichtlich ist.
- Synthetische Ausgaben: Anbieter generativer Systeme müssen Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder verändert kenntlich machen. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, sieht die geänderte Verordnung eine viermonatige Übergangsfrist vor.
- Deepfakes: Wer künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, muss deren künstlichen Ursprung offenlegen.
- Texte von öffentlichem Interesse: KI-generierte Texte zur Information der Öffentlichkeit brauchen grundsätzlich einen Hinweis. Eine Ausnahme kann greifen, wenn eine natürliche Person redaktionell kontrolliert und Verantwortung übernimmt.
Die Details haben Ausnahmen und Sonderfälle. Für eine konkrete rechtliche Bewertung solltest du deshalb fachkundigen Rat einholen. Für die operative Vorbereitung reicht aber schon jetzt ein sauberer Überblick über alle öffentlich sichtbaren KI-Einsätze.
Anbieter oder Betreiber: Warum deine Rolle zählt
Ein Mittelständler, der ein fertiges KI-Werkzeug im Kundenservice einsetzt, ist meist Betreiber. Entwickelst du dagegen ein System unter eigenem Namen oder lässt es als eigenes Produkt anbieten, kannst du zum Anbieter werden. Daraus folgen andere Aufgaben.
Der Unterschied wird schnell praktisch: Beim eingekauften Chatbot brauchst du einen gut sichtbaren Hinweis und verlässliche Unterlagen des Anbieters. Beim eigenen generativen Produkt musst du zusätzlich prüfen, wie erzeugte Inhalte technisch markiert werden. Ein Satz in der Datenschutzerklärung ersetzt diese Kennzeichnung nicht.
Für Hintergründe zum Regelwerk findest du im Klartext-Eintrag zum EU AI Act die wichtigsten Begriffe. Datenschutzfragen beim betrieblichen KI-Einsatz ordnet der Ratgeber ChatGPT im Unternehmen und DSGVO ein.
Was du jetzt konkret tun solltest
- KI-Berührungspunkte erfassen: Liste Chatbots, Assistenten, Bild- und Videowerkzeuge sowie automatisiert veröffentlichte Texte auf.
- Rolle und Ausgabe festhalten: Notiere je System, ob du Anbieter oder Betreiber bist und welche Inhalte Kunden, Bewerber oder die Öffentlichkeit sehen.
- Hinweise in den Ablauf setzen: Kennzeichnungen gehören an die Interaktion oder den Inhalt, nicht versteckt in eine allgemeine Unterseite.
- Lieferanten befragen: Lass dir erklären, wie maschinenlesbare Markierungen, Protokollierung und Updates umgesetzt werden.
Der 2. August ist kein Anlass für eine hektische KI-Vollinventur mit hundertseitigem Formular. Aber „Das macht unser Anbieter“ reicht ebenfalls nicht. Wer KI sichtbar gegenüber Kunden oder Öffentlichkeit einsetzt, braucht jetzt einen nachvollziehbaren Hinweis, einen Verantwortlichen und eine dokumentierte Entscheidung.
Quellen
- EU-Kommission: Leitlinien zu den TransparenzpflichtenVeröffentlicht am 20. Juli 2026; bestätigt den Start der Pflichten aus Artikel 50 am 2. August 2026.
- AI Act Service Desk: Artikel 50Offizieller Gesetzestext mit den Pflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744Ändert unter anderem Übergangsfristen und die Anwendungsdaten für Hochrisiko-KI.
- AI Act Service Desk: aktueller ZeitplanZeigt die gestaffelte Anwendung bis 2028.
